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Träume aus Funktion und Design


Allgemeine Geschäftsbedingungen der CE Content Event GmbH

Allgemeine Verkaufs-, Miet- , Sponsoring-, Liefer- und Montagebedingungen

1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen den Vertragsparteien. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn CE Content Event GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte. Ein Stillschweigen auf rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden bedeutet niemals eine Zustimmung. Selbst die Unwirksamkeit einer unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Änderungen können nach Vertragsabschluss nur noch gegen Zahlung des Mehraufwands berücksichtigt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Belieferung unseres Zulieferers, sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung zurückerstattet.

3. Vergütung
Die genannten Preise verstehen sich ab Lager ohne Verpackung, diese wird gesondert berechnet. Alle genannten Preise sind ohne Skonto und sonstige Abzüge zahlbar und erhöhen sich um die Mehrwertsteuer. Die Bestellung erfolgt, nachdem 50% des Gesamtbetrages unserem Konto gutgeschrieben wurden, die Zahlung des Restbetrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung fällig. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Für jede erforderliche Folgemahnung werden dem Kunden 10,- EUR in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

4. Lieferung
Mit Übergabe der Ware durch CE Content Event GmbH an den Käufer oder eine Transportunternehmung oder mit Verlassen des Lagers, geht die Haftung auf den Käufer über. Die Entladung sowie die damit verbundenen Kosten übernimmt der Käufer. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, längstens jedoch um vier Wochen zuzüglich der Nachlieferungsfrist bei Produktionsbeeinträchtigungen auf Grund von unvorhersehbaren und vom Käufer und Verkäufer nicht zu beeinflussenden Geschehnissen; hierzu gehören z.B. Produktionsunterbrechung oder höhere Gewalt. Falls CE Content Event GmbH in Verzug gerät, kann der Käufer erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dies ist schriftlich anzuzeigen. Die Nachlieferungsfrist beträgt mindestens 12 Werktage. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Käufer, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln. Inspektions- Wartungs- und Reinigungsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Wir sind berechtigt, bei Vertragsbruch und Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zu fordern.

6. Montage
Der Auf- und Abbau oder der Umbau von Tentickle wird ausschließlich durch die von CE Content Event GmbH geschulten und eingewiesenem Fachpersonal durchgeführt. Für Schäden die aufgrund von Umbauten oder Aufbauten Dritter und ohne vorherige Vereinbarung mit uns vorgenommen werden übernimmt die CE Content Event GmbH keine Haftung. Eventuell erforderliche, behördliche Genehmigungen sind vom Käufer einzuholen.

7. Mängel
Die Gewährleistungszeit für die Tentickle beträgt 12 Monate, für alle Zubehörteile 24 Monate. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich bei Erhalt er Ware schriftlich bei uns eingehend anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen in derselben Frist nach Entdeckung schriftlich und mit einer entsprechenden Bilddokumentation belegt, bei uns eingehend gemeldet werden, da sonst der Liefergegenstand als gebilligt gilt. Geringe Abweichungen der Qualität, Farbe, Fläche, Gewicht und Ausrüstung können nicht beanstandet werden und gelten nicht als Mangel. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch natürlichen Verschleiß und unsachgemäße Verwendung und unfachmännische Montage entstehen. Ferner übernehmen wir keine Haftung für Schäden die durch Vandalismus, Feuer, Hagel und Sturm entstehen.
Sollte eine Mängelrüge berechtigt sein, so werden wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung bieten, sollte dies fehlschlagen, kann eine Preisminderung vereinbart werden. Der Besteller hat der CE Content Event GmbH im Falle einer Gewährleistungspflicht Gelegenheit zur Ausbesserung, Neulieferung oder Änderung zu geben und hierfür eine angemessene Zeit zu gewähren. Schadenersatzansprüche sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Änderungen oder Instandsetzungen die durch den Kunden vorgenommen wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch.

8. Haftungsbeschränkung
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haftet die CE Content Event GmbH nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

9. Urheberrechte
Über Entwürfen, Zeichnungen Berechnungen und anderen Unterlagen behält die CE Content Event GmbH das Eigentums- und Urheberrecht. Der Käufer darf sie Dritten nicht zugänglich machen. Für überlassene Zeichnungen, Muster, Kollektionen oder sonstiges geistiges Eigentum muss der Käufer die Gewähr tragen, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt die CE Content Event GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

10. Zusatzbedingungen Vermietung

10.1 Regelung der mietweisen Überlassung

Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung duch den Vermieter. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich seiner Prüfungs- und Rügepflicht nachzukommen, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.

10.2 Mietpreise
Die genannten Mietpreise sind ohne Skonto und sonstige Abzüge zahlbar und erhöhen sich um die Mehrwertsteuer. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig. Die Zahlung des Restbetrages ist mit der Lieferung fällig. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechung zu stellen. Für jede erforderliche Folgemahnung werden dem Kunden 10,- EUR in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

10.3 Lieferung
Gebühren für Anlieferung und Abholung richten sich nach Entfernung und Bestellwert, soweit nicht anders vereinbart. Der Mietpreis bezieht sich auf einen vollen Tag, ohne Auf- und Abbau, soweit nicht anders vereinbart. Mehraufwand (z.B. weite Laufwege ab 50m oder Wartezeiten) werden pro Person pro Stunde mit 49,- EUR in Rechnung gestellt.

10.4 Mitwirkungspflichten / Obliegenheiten
Der Kunde hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Pro 100m2 sind Feuerlöscher mit ca. 6 kg erforderlich. Das Aufstellen der Tentickle erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet, vor dem Aufstellen der Tentickle den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Tentickle sind mit Erdnägeln bis zu einer Länge von 1 m befestigt. Alle erforderlichen Genehmigungen für Befestigungen am Mauerwerk oder durch das Aufstellen von Betongewichten, sind vom Kunden einzuholen. Der Kunde hat den Auftragnehmer auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen. Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen die zur Verfügung gestellten Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern und notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat der Mieter das Tentickle in angemessenem Umfang vom Schnee zu befreien.

10.5 Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln (1m Tiefe) bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen oder das Aufstellen von Betongewichten, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Diese Regelungen haben insbesondere auch bei Sponsoring Geschäften bestand.

10.6 Rücktritt
Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 30 Tage vor vereinbartem Liefertermin ohne zusätzliche Kosten zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die Hälfte der vereinbarten Mietsumme fällig.

10.7 Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Gegenstände zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- und Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

11. Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist ungeachtet sonstiger Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzten.

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